Der EU - FÜHRERSCHEIN

 

Fahrerlaubnisklassen

 

Klasse A

Krafträder mit und ohne Beiwagen

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW (Leichtkrafträder). Für 16- und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.

Klasse B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 Kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis zu 750 Kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3500Kg)

Klasse C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500Kg, (auch mit Anhänger bis 750 Kg Gesamtmasse)

Klasse C1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500Kg, aber nicht mehr als 7500 Kg (auch mit Anhänger bis 750 Kg Gesamtmasse)

Klasse D

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger bis 750 Kg Gesamtmasse)

Klasse D1

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen (auch mit Anhänger bis 750 Kg Gesamtmasse)

Klasse BE, CE, C1E, DE, D1E

Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg (Ausnahme bei Klasse B, siehe Reglung “Anhängerführerscheine”) Bei den Klassen C1E und D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 Kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Bei der Klasse D1E darf der Anhänger außerdem nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

Klasse M

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.

 

Klasse S

DreirädrigeKleinkrafträder und vierrädrige Leichtfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kw im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von  nicht mehr als 4 kw im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350kg betragen, ohne Masse der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen.

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h durch Geschwindigkeitsschilder (§ 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (z.B. Gabelstapler u.ä.) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

 

 

 

Der "Mofa-Führerschein"

Der "Mofa-Führerschein" ist in dieser Tabelle nicht aufgelistet, da es sich nicht um eine Fahrerlaubnisklasse handelt.  Bei Abschluss des "Mofa-Führerscheins" wird lediglich eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.
Voraussetzungen:

Folgende Voraussetzungen gelten für die Mofa-Prüfbescheinigung
- Mindestalter 15 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
- Besuch des Theorieunterricht in einer Fahrschule.
- Erwerben von Fahrpraxis in der Fahrschule.
- Ablegen einer Theorieprüfung